Ich war – verbotener Weise, also ohne einen Angelschein zu besitzen – in der Elbe angeln. Und habe mir auch schnell einen Schatz geangelt!
Ja, und er hat auch gleich einen Köder ausgelegt. Und ich habe dort sofort angebissen! Somit sind wir beide also von einander gefangen. Aber das sind wir auch gern. Wir beide sind nun schwer verliebt und müssen nur noch einen schwerstens-verliebt-sein-Ausweis beim Versorgungsamt beantragen. Die müssen mein „B“ halt etwas ummodulieren.
Aber wir müssen nun nicht nur wegen unserer schwerst-Verliebtheit zum Versorgungsamt gehen, um uns den SV-Ausweis zu besorgen, sondern gleich noch, um uns einen Angelschein zu besorgen. Halt rückwirkend geltend. Unser gegenseitiges Angeln führt zu sehr starker Beeinflussung voneinander. Das hat sogar mal eine Kollegin von uns geäußert, dass ich mich zu sehr beeinflussen ließe, aber ich sehe diese Beeinflussung eher so, dass ich übelst stark von meinem Schatz beeindruckt bin.
Also bräuchte ich noch den S-V-Ausweis.
Für die Zukunft benötige ich den Angelschein nicht mehr, da ich ja dann meinen „Fang“ ewig behalten werde. Auf immer. Und er seinen auch. Deswegen brauchen wir beide nie wieder angeln zu gehen. Aber schwerstens verliebt sind wir nun mal. Und dieser Zustand wird auch sicher noch sehr lange anhalten. Na, wie gut, dass wir nie wieder angeln gehen müssen, da wir beide weder einen Angelschein besitzen, noch uns einen anschaffen möchten.
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